Anwender-Schulung PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist immer dann notwendig, wenn der Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich nicht durch allgemein schützende technische Einrichtung (kollektive Schutzmaßnahme) oder durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Ob PSAgA zum Einsatz kommen muss, ist das Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin. Die Nutzung von PSAgA ist unterweisungspflichtig.
Inhalt dieser Anwenderschulung sind neben theoretischen Inhalten, auch die praktische Anwendung der Schutz- und Sicherheitssysteme.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahren)
- gesundheitliche Eignung
Dauer: 4 Stunden
Ort: Schulungsraum Berning oder Durchführung als Inhouse-Schulung möglich
Achtung: -Mindesteilnehmerzahl-
Die PSAgA-Schulungen werden nach Bedarf organisiert.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an unserer Anwenderschulung für PSAgA haben, nutzen Sie den nachfolgenden Button und registrieren sich als Interessent.