Teleskopstapler-Schulung

Teleskoplader erfreuen sich aufgrund ihrer Vielseitigkeit  immer größerer Beliebtheit. Mit starrem oder beweglichem Oberwagen und diversen Anbauteilen kann ein Teleskoplader die Funktion eines Staplers, einer Hubarbeitsbühne eines Mobilkrans oder eines Laders übernehmen.

Diese Vielseitigkeit bedeutet aber auch ein hohes Gefahrenpotential.   Daher müssen Personen, die mit Teleskopstaplern arbeiten, seit April 2016 in der Bedienung geschult sein. In dieser Schulung wird den Teilnehmern neben Fachwissen und fachspezifischem Können auch die Fähigkeit vermittelt, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV-Grundsatz 308-009 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern".

Voraussetzungen:
- mindestens einjährige Praxiserfahrung (vom Arbeitgeber bescheinigt)
- körperliche und geistige Eignung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahren)

Nach dem DGUV-Grundsatz gliedert sich die Qualifizierung in folgende 3 Stufen:
Stufe 1 Stufe 2a Stufe 2b
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 145-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen) Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Dauer: 1 Tag Dauer: 1 Tag Dauer: 1 Tag
(entfällt bei Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV 308-008)

Für die Teilnahme an den Qualifizierungsstufen 2a & 2b ist die bestandene Prüfung in der Stufe 1 "Allgemeine Qualifizierung" Voraussetzung.

Unsere nächste Teleskopstapler-Schulung - Stufe 1  - bieten wir am

auf Anfrage

an.  Bei Interesse an dieser Schulung registrieren Sie sich hier:

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